Online Ticketverkauf Strohbücker Festwirt GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Internet)

Die Strohbücker Festwirt GmbH ist selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen oder vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die Strohbücker Festwirt GmbH mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

Themenübersicht
• Geltungsbereich
• Vertragsabschluss, Stornierung
• Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
• Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf
• Haftungsbeschränkungen
• Schlussklauseln

I. Geltungsbereich
1. Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets und Gutscheinen gelten im Verhältnis zu Strohbücker Festwirt GmbH ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsabschluss, Stornierung
1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer durch Strohbücker Festwirt GmbH an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter oder Strohbücker Festwirt GmbH) zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.

2. Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Höhe des aufgedruckten Preises der Eintrittskarte(n) zuzüglich beim ursprünglichen Kauf angefallener nachgewiesener Gebühren/Kosten (z. B. Porto- und Versandkosten), maximal jedoch in Höhe von 25 % des aufgedruckten Preises. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat der jeweilige Veranstalter das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.

Strohbücker Festwirt GmbH ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.) und / oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet. Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

3. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

4. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.

5. Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Strohbücker Festwirt GmbH einander jeweils widersprechende Regelungen enthalten, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Strohbücker GmbH insoweit Vorrang vor den spezifischen Bedingungen des Veranstalters.

III. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
1. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten im SEPA-Lastschriftverfahren, per PayPal oder durch Vorkasse per Überweisung möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei der Zahlungsart PayPal nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Vorkasse der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das von Strohbücker Festwirt GmbH benannte Konto zu überweisen.

2. Bei der Internet-Bestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden den Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

IV. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf
1. Bei einem Verbraucher behält Strohbücker Festwirt GmbH sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

2. Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält Strohbücker Festwirt GmbH sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Strohbücker Festwirt GmbH unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Befindet sich der Kunde gegenüber Strohbücker Festwirt GmbH mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

V. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
1. Strohbücker Festwirt GmbH haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Strohbücker Festwirt GmbH beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet Strohbücker Festwirt GmbH nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder von Strohbücker Festwirt GmbH zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

5. Soweit die Haftung von Strohbücker Festwirt GmbH nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

VI. Schlussklauseln
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Everswinkel, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Everswinkel. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Strohbücker Festwirt GmbH behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

4. Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die E-Mailadresse von Strohbücker Festwirt GmbH lautet info@eventgastro-strohbuecker.de

5. Strohbücker Festwirt GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.




Für die Ausgabe und Nutzung von Chipkarten zur Bezahlung (im Folgenden „Schotterkarte“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Die AGB gelten für sämtliche Leistungen einschließlich Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Ausgabe, Lieferung und Nutzung der Schotterkarte.

1. Erwerb
Vertragspartner des Kunden für die Ausgabe und Nutzung der Schotterkarte ist die Strohbücker Festwirt GmbH, Grothues 3, 48351 Everswinkel.
Die Schotterkarte ist am Veranstaltungstag am Infopoint und an verschiedenen Ausgabestellen erhältlich. Die Schotterkarte verbleibt im Eigentum der Strohbücker Festwirt GmbH. Der Kunde erhält lediglich ein Recht, über das Guthaben auf der Schotterkarte zu verfügen.

2. Aufladung und Benutzung
Mit der Schotterkarte können bei Veranstaltungen Speisen, Getränke und Waren der Strohbücker Festwirt GmbH bargeldlos bezahlt werden.
Das Aufladen neuer Beträge kann am Infopoint erfolgen. Die Schotterkarte ist mit einem Mindestbetrag von 10 Euro aufzuladen. Es besteht die Möglichkeit, die Schotterkarte – in Schritten von jeweils 5 EUR – maximal bis zu einem Guthaben von 100 Euro aufzuladen. Die Schotterkarte hat ein Pfand in Höhe von 2,50€, der bei der ersten Ausgabe der Karte vom Guthaben abgezogen wird.

3. Reklamationen
Rückfragen oder Beanstandungen können schriftlich an die Strohbücker Festwirt GmbH, Grothues 3, 48351 Everswinkel, telefonisch an den Kundenservice unter 02582/ 991970 oder per E-Mail an bestellung@online-tickets-strohbuecker.de gerichtet werden.

4. Umrechnungskurs und Auszahlung
Der Kunde ist berechtigt, die Schotterkarte an die Strohbücker Festwirt GmbH zurückzugeben: Die Rückgabe der Schotterkarte kann am Veranstaltungstag am Infopoint oder nach dem Veranstaltungstag am Trinkgut-Markt Strohbücker, Grothues 3, 48351 Everswinkel erfolgen. Die Auszahlung eines etwaig auf der Schotterkarte noch aufgeladenen Guthabens erfolgt in bar. Bei einem Guthaben von 0 Euro wird lediglich der Pfandbetrag zurückerstattet.

5. Verlust
Die Schotterkarte wird bei der vollständigen Entladung des aufgeladenen Betrages eingezogen. Bei Verlust der Karte hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung des noch vorhandenen Guthabens.

6. Missbrauch
Im Falle des Missbrauchs, insbesondere der Manipulation, wird die Schotterkarte unverzüglich gesperrt. Bei Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände erfolgt in jedem Falle eine Strafanzeige. Die Strohbücker Festwirt GmbH behält sich vor, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

7. Haftung
Die Haftung der Strohbücker Festwirt GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie werden durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung der Strohbücker Festwirt GmbH für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Strohbücker Festwirt GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung der Strohbücker Festwirt GmbH für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der Strohbücker Festwirt GmbH ausgeschlossen.
Soweit die Haftung für Schäden in dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Strohbücker Festwirt GmbH.

8. Schlussklausel
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich.